
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren!
Mitglied kann jeder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes im Geschäftsbezirk des Vereins werden, in dem er Weintrauben, Traubenmost und Wein erzeugt — das erklärt § 3 unserer Satzung. Und Geschäftsbezirk ist das gesamte Anbaugebiet Rheinhessen.
Es ist uns wichtig, mit Ihnen persönlich über die Aufnahme, Ihre Wünsche, Bedürfnisse und unsere Anforderungen zu sprechen. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Brand (0 67 34 / 94 40 -11) gerne zu Verfügung.
In der nebenstehenden pdf-Datei finden Sie ein Fax, das Ihnen die Kontaktaufnahme erleichtert und uns erste Informationen über Ihren Betrieb zur Verfügung stellt. Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf. Wir freuen uns immer besonders, ein neues Mitglied begrüßen zu können.
Bis bald!

Downloaden Sie sich hier den aktuellen Aufnahmeantrag: